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Samstag, 28.05.2011:

Dilettantischer Zuhälter

Laufen. Ein Spaß sei es gewesen, erklärte der Angeklagte, ein dummer Spaß. Ja, der Vorschlag war von ihm gekommen, räumte der 24-jährige Laufener ein, seine junge Bekannte aber habe sich „ziemlich offen“ gezeigt für die Idee, sie könnte sich mit Liebesdiensten ein Zubrot verdienen. Er vermittelte die Freier, sie sollte ihm dafür die Hälfte der Einnahmen abgeben. Wegen Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zuhälterei verurteilte ihn Richter Dr. Christian Liegl zu eine Bewährungsstrafe und verhängte eine Geldauflage von 1500 Euro.


Über das Internet hatten sich der Laufener und die aus Niederbayern stammende 20-jährige Frau kennengelernt, hatten sich getroffen und waren schnell zur Sache gekommen, wie der Angeklagte vor dem Laufener Amtsgericht schilderte. „Sie hat gejammert, weil sie kein Geld hatte“, berichtete er, „und ich habe ihr dann den Vorschlag gemacht, Sexdienste anzubieten.“ Das tat sie dann auch. Neun oder zehn mal empfing sie Männer in ihrer Wohnung.

Bis sie nicht mehr mochte. Eine Schwangerschaft spiegelte sie dem Angeklagten als Grund vor. Weil ihr der aber weitere Kunden vermitteln wollte, erzählte sie ihm von einer angeblichen Fehlgeburt – und erklärte ihm, sie wolle nicht mehr der Prostitution nachgehen. „Sie hat mich angelogen“, sagte er vor Gericht, „deshalb war ich sauer, und nur das war der Grund für die SMS-Nachrichten.“

Sie könne nicht so einfach aufhören, hatte er ihr mitgeteilt. „Entweder du machst noch fünf Typen für mich à 100 Euro oder du besorgst das Geld anderweitig“. Dafür räumte er der jungen Frau eine Frist ein.

„Das Ganze hätte böse ins Auge gehen können“, so Richter Liegl, „Sie haben sich wohl keine Gedanken darüber gemacht, was passieren würde, wenn Siedabei einem richtigen Zuhälter in die Quere kommen“. Das sei alles andere als professionell gewesen, meinte auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Falko Hübner. „Absolute Dilettanten und Anfänger.“ Alles habe man beiden nachweisen können: Telefon- und SMS-Nachrichten, Geldüberweisungen.

Den Vorwurf des Menschenhandels allerdings wollte Hübner nicht gelten lassen. „Die Frau ist Deutsche, spricht deutsch. Hier wurde keine Zwangslage ausgenutzt.“ Im Übrigen habe auch die Frau, die nicht in der Verhandlung anwesend war, ein Bußgeldverfahren zu erwarten. „Ich möchte die Sache nicht beschönigen“, erklärte der Verteidiger, „aber man sollte die gesellschaftliche Realität schon ins Blickfeld holen“. Dass nämlich der Bereich der „Hobby-Prostitution“ insbesondere durch das Internet ständig zunehme. Hübner forderte Freispruch für seinen Mandanten, der nie davon ausgegangen wäre, das weitergehend zu betreiben; daher könne man sehr wohl von einem Einzelfall sprechen. Der „Einzelfall“ aus dem Gesetzestext beziehe sich nicht auf das Verhältnis zwischen Zuhälter und Prostituierter, widersprach Liegl, der die „mehrmaligen Vermittlungen“ dennoch „unterhalb der Schwelle der Gewerbsmäßigkeit“ ansiedelte. Für den Vorwurf des „Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung“ müsse kein Zwang ausgeübt werden, so der Richter, es reiche die Tatsache, dass die Frau unter 21 Jahren war.

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte Staatsanwältin Sandra Sauer, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie erhofft sich für den nicht vorbestraften Angeklagten eine „positive Zukunft“, wollte aber auch, dass er den Fehler „am Geldbeutel spürt“. 1500 Euro Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck schien ihr angemessen. Richter Liegl folgte dem Vorschlag und sprach das Geld der Kinderhilfsorganisation „Terre des Hommes“ zu; entschied zudem auf ein Jahr Freiheitsstrafe und drei Jahre Bewährung. Der erzielte Gewinn von 460 Euro wird eingezogen.

„Das Ganze tut mir leid für sie“, erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort, „und ich selber habe mich in den Scheiß reingeritten.“ Er bedauerte, dass die junge Frau nicht anwesend war. „Schade. Ich hätte mich gerne entschuldigt.“



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