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Dienstag, 27.07.2010:

Die Freier haben Verantwortung

Man kennt das Muster etwa aus dem Fernsehen: Arglosen Mädchen, die von Deutschland keine realen Vorstellungen haben und sich deshalb leicht fantastische Chancen vorgaukeln lassen, werden in eine Realität gelockt, die man nur als grauenvoll bezeichnen kann. Meist werden diese Mädchen zunächst "eingeritten", wie es im Jargon der Menschenhändler heißt. Was bedeutet: Sie werden brutal vergewaltigt.

Der Bericht der BZ über den Strafprozess vor dem Landgericht Konstanz rückt dieses Fernsehwissen in die Realität – und in unsere Nähe. Auch in Freiburg wurden einige der Frauen "eingesetzt", wie die BZ meldete. Es ist bedauerlich, liegt aber wohl in der Natur der Sache, dass die Urheber solcher Gräuel nur selten vor Gericht gestellt werden. Wo beginnt und wo endet die Verantwortung der anderen Marktseite, der Freier?

Die BZ zitiert den Staatsanwalt: "Mit systematischer Gewalt sollte der Wille der Frauen gebrochen werden, um sie gefügig zu machen und ausbeuten zu können." Ich bin kein Strafrechtsexperte. Aber wenn eine Frau zum Geschlechtsverkehr sich nur deshalb bereitfindet, weil ihr Wille gebrochen worden ist, so übt, denke ich, der Freier den Geschlechtsverkehr mit Gewalt oder unter Ausnutzung einer Lage aus, in der das Opfer der Einwirkung des Täters ausgeliefert ist. Sollte daraus nicht eine Verpflichtung des Freiers folgen, sich Gewissheit zu verschaffen, ob die Frau ihren Beruf ohne Zwang ausübt?  

 



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