Der Kreis Groß-Gerau hat am Mittwoch ein Nutzungsverbot für die Räume in der Adolf-Kolping-Straße ausgesprochen, die seit kurzem für einen bordellartigen Betrieb dienten (wir berichteten). Das teilte Kreispressesprecher Jochem Kahl auf Anfrage mit.
Vorangegangen sei ein Ortstermin, an dem Mitarbeiter des Fachbereichs Bauordnungs- und Wohnungswesen des Kreises teilnahmen, die Hausverwaltung und Vertreter von Geschäften in dem Gebäudetrakt. Direkt im Anschluss sei das Nutzungsverbot ergangen, so Kahl, weil die Räume als Büro ausgewiesen seien und nur als solches genutzt werden dürften. Der Bebauungsplan an dieser Stelle sehe ein Mischgebiet vor, in dem ein bordellartiger Betrieb oder auch - wegen des bestehenden Umfelds - Wohnungsprostitution nicht zulässig seien.
Dies wurde dem Wohnungseigentümer mitgeteilt. Ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro bei Zuwiderhandlung sei angedroht; dies könne sich gegebenenfalls bis auf 50 000 Euro erhöhen. Es gebe keine aufschiebende Wirkung. Weil die Angelegenheit dringlich sei, wurde die Maßnahme gleich vollstreckt, sagte Jochem Kahl. Die Kripo Rüsselsheim sei informiert und kontrolliere die Einhaltung der Vorgaben.
Nach Information der Stadtverwaltung Groß-Gerau hat der Eigentümer der betroffenen Räume - in denen zuvor eine Physiotherapie-Praxis angesiedelt war - mittlerweile seinem neuen Mieter gekündigt.