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Mittwoch, 07.12.2011:

Buchverlag muss Texte schwärzen

Von Christian Althoff



Bielefeld (WB). In dem Buch »Treibjagd – vom Cop zum Outlaw«, das der suspendierte Polizist Tim K. (37) aus Detmold geschrieben hat, müssen zahlreiche Passagen geschwärzt werden. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung, die gestern vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld stattgefunden hat.


Von Christian Althoff

Bielefeld (WB). In dem Buch »Treibjagd – vom Cop zum Outlaw«, das der suspendierte Polizist Tim K. (37) aus Detmold geschrieben hat, müssen zahlreiche Passagen geschwärzt werden. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung, die gestern vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld stattgefunden hat.

In dem Buch, von dem nach Verlagsangaben schon 9000 Exemplare verkauft wurden, zieht der suspendierte Polizeibeamte gegen das Bielefelder SEK, das Kommissariat für Organisierte Kriminalität und die Hells Angels zu Felde (WESTFALEN-BLATT vom 10. September). Unter anderem stellt der Autor die These auf, Hells Angel Jörg M. aus Bad Salzuflen sei ein V-Mann der Kripo Bielefeld.

Nach Ansicht des Landgerichts hat der Polizist die Persönlichkeitsrechte des Hells-Angels-Präsidenten verletzt. Dass Jörg M. V-Mann sei, sei nicht bewiesen – zumal er selbst dies mit einer eidesstattlichen Versicherung bestreite. Jörg M., der den Spitznamen »Nasenjörg« habe, sei in dem Buch als »Nasenbär« bezeichnet worden und damit identifizierbar. An einer Stelle sei sogar sein Nachname zu lesen. Außerdem sei ein Foto abgedruckt, auf dem Jörg M. weitgehend zu erkennen sei. Das verletzte seine Rechte.

Etwa 20 Bielefelder Hells Angels waren zur Verhandlung gekommen. Jörg M. wurde von Rechtsanwalt Dr. Christoph Franke vertreten, auf der Gegenseite saß der Kommanditist des Berliner Stattverlages mit Anwalt Willi Ehmke.

Nach einstündiger Verhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich. Der Verlag verpflichtet sich, in den 1000 Exemplaren, die er auf Lager hat, fünf Stellen zu schwärzen und auch das beanstandete Foto mit einem Edding-Stift zu übermalen. In der nächsten Auflage müssen die geschwärzten Texte verändert sein. Außerdem dürfen der Name »Nasenbär« und die Ortsbezeichnung Bielefeld im Zusammenhang mit den Hells Angels nicht mehr auftauchen. Und im Untertitel »Eine wahre Geschichte« muss das Wort »wahre« in Anführungsstriche gesetzt werden. Der Anwalt des Stattverlages erreichte, dass der Verlag nicht alle ausgelieferten Bücher aus dem Handel zurückholen muss, so dass Buchhändler in den kommenden Wochen ihren Bestand ohne Änderungen verkaufen können – wenn ihnen nicht noch der Anwalt des Hells Angels dazwischenfunkt. Dr. Christoph Franke: »Ich werde so schnell wie möglich die großen Händler Thalia und Amazon auffordern, die beanstandeten Stellen in den Büchern zu schwärzen. Mal sehen, ob das Buch dann überhaupt noch angeboten wird.«

Die Kosten des gestrigen Rechtsstreits muss der Verlag tragen.

das Buch heißt vom Cop zum Outlaw und berichtet von den Hintergründen bei der Polizei und bei den Hells Angels. Sehr lesenswert.



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