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Mittwoch, 06.07.2011:
Bordell-Wildwuchs im Gewerbegebiet Offenburg – Stadt ist machtlos
Skandal – aber nicht im Sperrbezirk: Rein rechtlich sind Bordelle Gewerbebetriebe – und deshalb muss die Offenburger Stadtverwaltung dabei zusehen, wie sich immer mehr Puffs in einem Gewerbegebiet ansiedeln.
Im Elgersweirer Gewerbegebiet gab es in jüngerer Zeit eine erhebliche Konzentration des ältesten Gewerbes der Menschheit. Der Elgersweiers Ortsvorsteher entrüstet sich darüber im Planungsausschuss des Gemeinderats. Doch wohl vergebens. Der Stadt sieht trotz neuem Vergnügungsstättenkonzept keine Handhabe.Denn erstens sind Bordelle in einer Stadt der Größe Offenburgs prinzipiell zulässig. Das Elgersweirer Gewerbegebiet liegt zweitens außerhalb des Sperrbezirks der Stadt, in dem Prostitution verboten ist. Und drittens greift auch das neue Vergnügungsstättenkonzept nicht, das sich die Stadt erst kürzlich gegeben hat. Denn darin ist festgelegt, dass Bordelle keine Vergnügungsstätten sind. Das liegt allerdings nicht daran, dass man gesetzgeberisch die Armseligkeit und die Tristesse der Prostitution erkannt hätte. Nein, Bordelle sind laut Definition Gewerbe und anders als Spielhallen und Bars eben nicht Vergnügungsstätten. Die Experten räumen hier einen gewissen juristischen Graubereich ein. Folglich fehle die rechtliche Handhabe gegen die neuerliche Konzentration der Bordellbetriebe im Gewerbegebiet Elgersweier. Laut Ortsvorsteher Daniel Geiler seien auch die Spielhallen zuletzt wie die Pilze aus dem Boden des Gewerbegebiets westlich des Ortsteils geschossen.Geiler: Mindestens fünf HinterzimmerbordelleDer Bordell- und Swingerclub "Lancelot" mit seinem Barbetrieb befindet sich ebenfalls dort und wird aus Bestandsschutzgründen auch bleiben. Nur von einer weiteren Ansiedlung von Bars und Spielhallen im Gewerbegebiet rät das städtische Konzept ab. Es lässt allerdings diese Lokalitäten im Gewerbegebiet West zu. Dort seien sie grundsätzlich verträglich, da bereits mehrere Einrichtungen bestehen und das Gebiet vom übrigen Areal räumlich getrennt sei, hieß es bei der Beratung im Planungsausschuss vorigen Monat.Ortsvorsteher Geiler berichtete von mindestens fünf sogenannten Hinterzimmerbordellen, "die keine baurechtliche Genehmigung haben, ein solches Gewerbe zu betreiben." Erwin Drixler, Fachbereichsleiter Bauservice, berichtete, dass es einen Besitzer mehrere Gewerbegebiets-Immobilien gebe, der seine Räume an die Bordellbetreiber vermiete. Drixler wolle gerne versuchen, gegen den neuerlichen Bordell- und Spielhallenwildwuchs vorzugehen: "Ich bin allerdings nicht sehr optimistisch." Das kürzlich beschlossene Vergnügungsstättenkonzept erweist sich hier als juristisch ziemlich zahnloser Tiger.
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