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Mittwoch, 25.05.2011:

Bewährungsstrafe für ehemalige Freiburger Bordellchefin

In fünf Jahren hatte die geständige Angeklagte rund 1,45 Millionen Euro Steuern hinterzogen .


Rund 1,45 Millionen Euro hat eine 55-jährige ehemalige Prostituierte als faktische Geschäftsführerin eines Bordells in Freiburg zwischen 2003 und 2007 an Steuern hinterzogen. Dafür ist die geständige Kauffrau gestern vom Amtsgericht Freiburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. In der dreijährigen Bewährungszeit muss sie jährlich 50 000 Euro an den Fiskus überweisen.

Mitte 2005 war ein anonymer Hinweis auf die Angeklagte und einen weiteren Beschuldigten beim Finanzamt eingegangen. "Ermittlungen waren zunächst nicht machbar", merkte gestern ein Fahnder, der den Fall Anfang 2007 zugeteilt bekommen hatte, als Zeuge an. Im August 2007 wurde schließlich Haftbefehl gegen die 55-jährige Kauffrau erlassen und nach ihrem Geständnis sofort außer Vollzug gesetzt. Beim Haftrichter hatte sie zugegeben, in ihrer Mietwohnung in der Freiburger Oberau mit bis zu sieben gleichzeitig anwesenden Prostituierten monatlich rund 45 000 Euro eingenommen und dafür weder Einkommens- noch Umsatzsteuer abgeführt zu haben.

Um den tatsächlichen Steuerschaden ermitteln zu können, wurden mehrere Dutzend Häuser durchsucht. Freier, die mit Kreditkarten bezahlt hatten und deshalb ermittelt werden konnten, mussten über die Gepflogenheiten und Arbeitsbedingungen in dem Etablissement genau aussagen.

Rund vier Prozent der Kunden hatten mit Karte gezahlt, der Rest in bar. Mindestens 100 Euro mussten sie pro Besuch anlegen. Kondombestellungen belegen, dass in dem Bordell durchschnittlich 18 000 Stück pro Monat verbraucht worden sind. In diesem Zusammenhang sprach der Steuerfahnder von "Freiburgs bestgehendem Bordell". Die Prostituierten wechselten häufig. Die Hälfte ihrer Einnahmen ging an die Angeklagte. Die sorgte für saubere Zimmer, frische Wäsche und Kondome. Die Ermittlungen ergaben, dass die von der Angeklagten angeworbenen Frauen nur scheinselbstständig waren. Sie hätte sie deshalb als Arbeitnehmerinnen bei einem Sozialversicherungsträger anmelden müssen.

Knapp 812 000 Euro an Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen soll sie in den fünf Jahren veruntreut haben. Dieser Anklagepunkt ist gestern im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Gericht, der Verteidigerin und dem Staatsanwalt eingestellt worden. Im Laufe der Ermittlungen musste das Bordell schließen. Der eigentliche Beruf der 55-Jährigen war in ihrem privaten Bekanntenkreis bekannt geworden, die Kontakte brachen daraufhin ab.

Der Verkauf von Schmuck und Hausrat erbrachte 45 000 Euro zu Gunsten des Fiskus. Weitere 20 000 Euro konnte die Frau bar beisteuern. Im Juli 2009 musste sie schließlich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Eine neue Anstellung in der Schweiz ermöglicht ihr, in den kommenden drei Jahren insgesamt 150 000 Euro ans Finanzamt zu überweisen. Das ist angesichts der hinterzogenen Umsatzsteuer von 635 171 Euro, nicht abgeführter Einkommenssteuer von 556 843 Euro und einer Gewerbesteuerschuld von 284 940 Euro allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein.



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