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Mittwoch, 26.10.2011:
Angeklagter sieht sich als Opfer
Bochum/Herne. Ein junger Mann (22) aus Herne soll vor fünf Monaten seine 17-jährige Freundin brutal vergewaltigt haben. Außerdem soll er versucht haben, das Mädchen mit Schlägen zur Prostitution zu zwingen. Seit Dienstag muss er sich in Bochum vor dem Landgericht verantworten.
Der Angeklagte streitet alles Taten ab. Von einem Geständnis keine Spur. Kaum hatte der Prozess begonnen, holte der Angeklagte auch schon zum Gegenschlag aus. Seine Ex-Freundin sei eine Lügnerin, erklärte der Mann den Richtern. Er habe sie weder geschlagen noch vergewaltigt.
Das junge Paar hatte sich in Ungarn kennen und offenbar auch lieben gelernt. Sie war am Anfang gerade 13 Jahre alt alt. 2011 hatte der Angeklagte seine jugendliche Freundin schließlich mit nach Deutschland genommen. Die Eltern hatten ihr Einverständnis gegeben. Dem Vater habe er allerdings versprechen müssen, monatlich 200 Euro zu schicken. Das habe er jedoch nie getan.
Friedlich ging es danach nicht zu. Dass es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen ist, wollte der 22-Jährige vor Gericht auch gar nicht bestreiten. Allerdings sei nicht sie, sondern er das Opfer gewesen. Seine Freundin habe ihn geschlagen.
Wie es der 17-Jährigen in Herne wirklich ergangen ist, lässt sich nur erahnen. Fakt ist: Mehrfach versuchte sie, Hilfe zu bekommen. Sie telefonierte mit ihrem Vater, suchte Kontakt zu ihrem Jugendbetreuer in der ungarischen Heimat: „Ich werde geschlagen und soll anschaffen gehen.“ So oder so ähnlich soll sie sich am Telefon geäußert haben. Auch die Polizei in Krefeld war angeblich eingeweiht. Dort hatte der Herner offenbar einen Zweitwohnsitz.
Am Ende war es aber dann doch die Polizei in Herne, die sich um die 17-jährige gekümmert hat. Wie es im Prozess hieß, war ihr mit Hilfe der Beamten die Flucht ins Frauenhaus geglückt. Anschließend ging es zurück nach Ungarn. Und von dort will sie offenbar auch nicht mehr weg. Alle Versuche, die junge Frau zu einer Aussage im Prozess zu bewegen, sind bis jetzt gescheitert.
Das Fehlen der Zeugin könnte jetzt im Verfahren zu großen Problemen führen. Denn ohne sie lässt sich nur wenig beweisen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
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