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Sonntag, 12.09.2010:

41-Jähriger wegen Vergewaltigung einer Prostituierten in Marienborn verurteilt

Der Prozess um mehrfache Vergewaltigungen in einer Marienborner Hochhauswohnung ist beendet. Am siebten Verhandlungstag befand die 1. Strafkammer des Landgerichts den angeklagten 41-jährigen Elektroingenieur aus Rumänien der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, dem Besitz eines verbotenen Gegenstandes und des schweren Raubes schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

„Die Kammer hat keinen Zweifel daran, dass die Nebenklägerin glaubwürdig ist“, so der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in seiner Urteilsbegründung. Die Aussage der 22-jährigen bulgarischen Prostituierten sei im Wesentlichen konstant und zudem sehr detailliert. Ferner habe das Opfer keinen Belastungseifer gezeigt und an mehreren Stellen Angaben zugunsten des Angeklagten gemacht. „Welchen Sinn würde es bei einer Lüge machen, sich mit gefesselten Händen auf den Balkon zu stellen und um Hilfe zu schreien?“, stellte Lorenz in den Raum.

Angeklagter wollte nach eigenen Angaben Sexfilm drehen

Noch dazu bei einer illegal tätigen Prostituierten, die gar kein Interesse an einem Verfahren haben dürfte. „Prostituierte sind kein Freiwild und Prostituierte sind auch keine Spielbälle für Regisseure und Schauspieler“, so Lorenz und nahm damit Bezug auf angeblich in Rumänien vom Angeklagten produzierte Dokumentationen sowie dessen filmische Inszenierungen als Ninjakämpfer, von denen er dem Gericht zuvor nicht ohne Stolz berichtet hatte. Auch am Tatabend habe nach Angabe des Angeklagten „in beiderseitigem Einverständnis“ ein Sexfilm gedreht werden sollen.

Die Vergewaltigung rage zwar aus dem Spektrum der gemeinhin verhandelten Vergewaltigungen heraus, aber nicht so, dass elf Jahre gerechtfertigt seien. Anders als Staatsanwältin Xenia Schmitt ging die Kammer von einer Mindeststrafe von drei Jahren und nicht fünf Jahren aus, denn das Pfefferspray sei nicht bei der Tat, sondern „zeitlich und örtlich versetzt“ verwendet worden. Dem ersten nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ging nämlich noch ein Säuberungsintermezzo im Bad voraus.

Urteil entspricht Forderung der Staatsanwaltschaft

Die verhängten sechseinhalb Jahre entsprechen dennoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der schmächtige Elektroingenieur, der während des Prozesses von in Tränen aufgelöst bis freudig erheitert ein facettenreiches Repertoire an Emotionen gezeigt hatte, nahm das Urteil ruhig und gefasst auf.



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