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Sonntag, 29.05.2011:

34-Jähriger drangsalierte Prostituierte

PFORZHEIM. Er hat Prostituierten per SMS nachgestellt, sie mehrfach beleidigt und bedroht: Das Amtsgericht hat einen 34-Jährigen nach drei Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.


Richterin Annette Beese sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der 34-jährige Pforzheimer Walter F. (Namen der Betroffenen geändert) der Urheber von mehreren Hundert SMS war, die bei der Prostituierten Andrea D. (Name geändert) im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2007 auf dem Handy landeten. Zwischen Liebesschwüren, Beleidigungen und Drohungen bewegte sich das Spektrum der Mitteilungen (die PZ berichtete). Andrea D. traute sich in dieser Zeit nicht mehr, alleine in ihrer Wohnung zu arbeiten, musste ihre Telefonnummern ändern mit entsprechenden Auswirkungen aufs Geschäft. Diese Aussagen nannte Beese glaubhaft.

„Querulatorisches Verhalten“

Die Richterin sah darin eine Einschränkung der Lebensverhältnisse. Der Grund für die Nachstellungen sei wohl in einer enttäuschten Liebe zu der 23-Jährigen zu suchen, die ausschließlich beruflich mit dem Freier verkehren wollte. Er hatte ihr anfangs 1000 Euro für eine Verabredung gezahlt und wollte dann später das Geld zurück.

Gegenüber der Prostituierten Martha S. in Karlsruhe hatte Walter F. diese Nachstellungen zugegeben und diese aufgefordert, in seinem Sinne Andrea D. ebenfalls zu drangsalieren. Außerdem hatte er Martha F. gedroht, sie „kalt zu machen“. Auch dies floss in das Urteil und die verhängte Geldstrafe ein. Beese attestierte Walter F. keinerlei Unrechtseinsicht. Oberamtsanwalt Bernhard Martin nannte ihn gar einen Querulanten. Denn die Beweisanträge des am letzten Verhandlungstags abwesenden Angeklagten füllten mehrere Blätter. Die Anträge begründet abzulehnen, kostete das Gericht mehrere Stunden. „Das ist sein gutes Recht“, hatte Beese erklärt. Der Versuch allerdings, die Zeuginnen in ein schlechtes Licht zu rücken, ginge zu seinen Lasten.

Im Knast gesessen

Oberamtsanwalt Martin plädierte für sechs Monate ohne Bewährung. „Die Öffentlichkeit ist nicht bereit, ein solches Verhalten hinzunehmen.“ Der unter anderem wegen Betrugs Vorbestrafte habe bereits eine Strafe im Gefängnis abgesessen. Da das Rotlichtmillieu schon früher Basis seiner Konflikte gewesen sei, müsse jetzt ein Signal gesetzt werden. Der Vertreter der Nebenklage, René Graf von Berckheim, schloss sich dem Plädoyer an und wies drauf hin, dass das Nachstellen weitergehe. So habe Walter F. vor kurzem die Adresse der Prostituierten gegen ihren Willen im Internet veröffentlicht.

Verteidiger Cornelius Schaffrath sprach sich für einen Freispruch seines Mandanten aus, weil dieser nicht der Urheber der SMS mit nachstellendem, beleidigendem und bedrohendem Charakter sei. Sein Mandant nahm keine Stellung: Er hatte sich vor der Verhandlung per SMS in den Urlaub verabschiedet.



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