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Montag, 07.11.2011:

27-jährige Schongauerin hat Vergewaltigung nur erfunden

Schongau - Mehrmals behauptete eine 27-Jährige aus Schongau gegenüber der Schutz- und Kriminalpolizei, dass man sie vergewaltigt und dann zur Prostitution gezwungen habe. Nach umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Frau Märchen erzählte.


Der Weilheimer Amtsrichter verurteilte sie wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat wegen einer verminderten Schuldfähigkeit lediglich zu 480 Euro Geldstrafe.

Die Angeklagte kommt aus Luanda, besitzt aber inzwsichen die deutsche Staatsbürgerschaft. In ihrer afrikanischen Heimat wurde die 27-Jährige in der Familie sexuell missbraucht und vom Vater sadistisch behandelt. Das führte dazu, dass die Angeklagte in Deutschland wegen Depressionen und Suizidversuchen immer wieder in Kliniken behandelt und in einer therapeutischen Wohngemeinschaft in Schongau untergebracht wurde.

Auf Drängen ihres Therapeuten erschien die 27-Jährige am 10. April 2008 bei der Polizei und gab an, von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Hierbei nannte sie einen Italiener aus Schongau beim Namen. Darüberhinaus, so die Angeklagte, werde sie von den Männern immer wieder zur Prostitution gezwungen. Das gab sie auch detailliert bei der Kripo zu Protokoll. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass alles frei erfunden war.

In der Verhandlung räumte die 27-Jährige ein, dass sie gelogen hatte. „Ich habe das seinerzeit jedoch als Realität empfunden“. Vielleicht, fügte sie hinzu, habe sie damals auch die angeblichen Sexualstraftaten „nur geträumt“. Warum sie den Italiener als Haupttäter angegeben hatte, konnte die Schongauerin nicht mehr erklären.

Der Landgerichtsarzt kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Angeklagte unter Halluzinationen, Selbsthass und einer Persönlichkeitsstörung leidet und ihre Steuerungsfähigkeit eingeschränkt sei. „Meine Mandantin wurde von den Therapeuten in Grund und Boden therapiert“, meinte der Verteidiger, dadurch hätten sich ihre psychischen Probleme nicht gebessert, sondern verschlimmert. Die junge Mutter lebe nun mit ihrem Kind „therapiefrei“ von Hartz-IV. Während der Staatsanwalt 960 Euro Geldstrafe forderte, beließ es Richter Hausladen bei 60 Tagessätzen à acht Euro.



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