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Freitag, 09.04.2010:
16 jährige schaffte in Offenburg an!
Freispruch auf der ganzen Linie
Prozess um eindeutige Zeitungsannoncen vor dem Amtsgericht.
OFFENBURG. Weil er seine damals 16 Jahre alte Freundin mit der Schaltung und Zahlung eindeutiger Annoncen im Offenburger Tageblatt zur Ausübung der Prostitution gebracht haben soll, musste sich ein 38-jähriger Taxifahrer aus Offenburg vor dem Amtsgericht verantworten. Strafrichter Wolfgang Knopf sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Inzwischen hatten der Angeklagte und seine Freundin geheiratet.
Ob diese Eheschließung wenige Tage vor der Hauptverhandlung ein juristischer Schachzug war, müssen die Eheleute selbst wissen. Jedenfalls konnten nunmehr alle früheren Aussagen der Freundin im Ermittlungsverfahren nicht mehr als Beweis gegen den Angeklagten verwertet werden. Als Ehefrau besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Und darauf berief sie sich vor dem Amtsgericht auch sofort. Der Anklage war damit weitgehend der Boden entzogen. Der Staatsanwalt war dennoch bemüht, aufgrund der jetzt noch verbliebenen objektiven Fakten den Vorwurf zu begründen.
Von Juli 2008 bis zum März 2009 erschienen in der Offenburger Tageszeitung Anzeigen mit und ohne Bild, die mehr oder weniger unverblümt sexuelle Handlungen einer 16-Jährigen mit potenziellen Freiern offerierten. Gleichzeitig war zur Kontaktherstellung eine Handy-nummer angegeben.
Recherchen der Polizei ergaben, dass die Handynummer auf den Namen des Angeklagten lief. Die Anzeigen waren ebenfalls unter dem Namen des Angeklagten geschaltet worden, und auch die Zahlung der Annoncen erfolgte jeweils durch Abbuchung vom angegebenen Konto des Angeklagten. Ins Rollen brachte das ganze Verfahren ein Freier, der die Handynummer angerufen hatte. Zunächst war ihm die Anzeige ins Auge gefallen: "16-Jährige sucht Boy für Freizeitgestaltung." Im Gespräch stellte sich dann schnell heraus, dass die Suchende Geld verlangte. 100 Euro mit ihrem Freund dabei, ansonsten Aufpreis um 150 Euro und ohne Kondom noch einmal 50 Euro. Viel zu viel, wie der Anrufer dachte. Und weil sie auch auf ein Kondom verzichtet hätte, informierte er die Polizei. "Ich war verärgert, über den hohen Preis und auch über das Gummi", sagte er bereitwillig vor Gericht.
Die Mitarbeiterin der Zeitung bekundete, dass außer bei Todesanzeigen die Aufgabe von Inseraten eigentlich anonym erfolge. Am Telefon, im Internet oder auch in der Geschäftsstelle würden die Angaben des Auftraggebers nämlich nicht überprüft. Diese Information kam dem Verteidiger sehr entgegen. Für den Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht berief, ließ er sich dahin ein, dass der von der Tätigkeit seiner damaligen Freundin keine Ahnung gehabt habe. Er habe die Annoncen nicht aufgegeben. Die Belastungen auf seinem Konto hätten ihn auch nicht interessiert, und was seine Freundin mit seinem Handy unternommen habe, habe er auch nicht gewusst. Eine Anzeige im Juli 2008 habe er zwar geschaltet: "Paar, 18, sucht großzügigen Erotikboy bis 35." Aber darauf komme es ja nicht an in diesem Verfahren.
Sechs Vorstrafen wies das Bundeszentralregister auf. Der Staatsanwalt führte aus, dass der Angeklagte die 16-jährige auf jeden Fall maßgeblich zur Prostitution gebracht und sie dabei gefördert habe, indem er ihr sein Handy und Konto zur Verfügung stellte. Nach aller Lebenserfahrung habe er unter diesen Umständen von ihrer Tätigkeit auch gewusst. Er forderte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Für den Verteidiger war nichts sicher bewiesen. Also Freispruch auf der ganzen Linie. Knopf begründete den Freispruch damit, dass ohne die Angaben der Freundin und jetzigen Ehefrau die Beweise gegen den Angeklagten nicht ausreichten. "Und wenn das Verfahren die Eheleute, wie der Verteidiger behauptet, noch mehr zusammengeschweißt hat, dann soll es mir recht sein."
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